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Das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink wurde bestätigt – und doch bleiben noch Fragen offen

Das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink wegen Falschverdächtigung wurde am Freitag vom Berliner Kammergericht bestätigt. Fall abgeschlossen?

 

Gina-Lisa Lohfink: Der Schuldspruch wurde erneut bestätig

Im vergangenen August wurde Gina-Lisa Lohfink wegen Falschverdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Das Model hatte zwei Männer wegen Vergewaltigung angezeigt, ihre Klage wurde abgewiesen und sie im Anschluss wegen Falschverdächtigung angezeigt und verurteilt. Der Prozess löste große Solidaritätswellen mit Gina-Lisa Lohfink aus. Feministische Gruppierungen und Frauen aller Art stellten sich hinter die junge Frau und bekundeten ihre Unterstützung teils lautstark, während der Verhandlung.

Der Fall wurde öffentlich kontrovers diskutiert.  Obwohl es ein Video von dem Geschlechtsverkehr gibt, in dem Gina-Lisa Lohfink immer wieder laut „Nein” sagt, sah das Gericht keinen hinreichenden Hinweis für eine Vergewaltigung und verurteilte Lohfink zu 20.000 Euro. Dagegen ging sie mit ihrem Anwalt in Revision. Zum einen, weil 20.000 Euro für ihre tatsächlichen Einkunftsverhältnisse deutlich zu hoch angesetzt seien und zum anderen, um den Schuldspruch aufheben zu lassen.

Für den Richter ist der Fall klar

Das Berliner Kammergericht bestätigte diesen Schuldspruch allerdings am vergangenen Freitag. Die Höhe der Geldstrafe wird aber noch einmal neu verhandelt. Bei der Urteilsbestätigung ließ es sich der vorsitzende Richter Ralf Fischer nicht nehmen, deutliche Kritik an Gina-Lisa Lohfink, ihren Anwälten und den Protestierenden des ersten Prozesses, zu äußern.

Die Journalistin Sylvia Margret Steinitz vom Stern hat den kompletten Prozess begleitet und war am Freitag auch bei der Urteilsbestätigung vor Ort. Ihr Kommentar, der von einem fundierten Rechtsverständnis, Aktenkenntnis und vor allem einer langfristigen Begleitung des Falles zeugt, kritisiert dieses Verhalten des Richters in einem Kommentar und wirft wichtige Fragen des Verfahrens noch einmal auf.

„Ich habe es schon öfter geschrieben, aber bitte, hier noch einmal: Es kann bis heute nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Gina-Lisa Lohfink unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen stand. Das Gutachten hierzu ist erstaunlich kurz und wurde – das ist einer meiner Hauptkritikpunkte in Bezug auf die Verteidigung – nicht ernsthaft genug hinterfragt. Inwiefern die Verabreichung von Alkohol Lohfinks Urteilskraft beeinträchtigte, wurde komplett beiseite gewischt. Wer säuft, ist offenbar selbst schuld an allem, was folgt. Interessanterweise wurde auch der Zeugenaussage eines der Männer, wonach dieser beobachtet haben will, wie der andere, Sebastian Castillo Pinto, Frau Lohfink Drogen gegeben hätte, keine Bedeutung beigemessen, ebenso wenig wie die Schilderungen von gleich zwei Frauen, die angeben mit Pinto ähnliches erlebt zu haben wie Lohfink.”

Gemeinsam mit der Tatsache, dass die Hausdurchsuchung bei den beiden Männern ganze vier Wochen später stattfand und daher nicht klar sein kann, ob das gesamte Material der Nacht sichergestellt werden konnte, führt diese Faktenlage Steinitz zu der Schlussfolgerung, dass die Bewiese, die Gina-Lisa Lohfink einer Falschverdächtigung bezichtigen, längst nicht so erdrückend sind, wie der Richter es dargestellt hatte.

Wem glaubt das Gericht und wem nicht?

Steinitz kennt nicht nur die Sachlage, sondern auch den Hintergrund der beiden von Gina Lisa Lohfink beschuldigten Männer gut. Sie weiß um die Vorstrafen von Sebastian Castillo Pinto, einer der beiden, der jeden möglichen Moment medialer Aufmerksamkeit zu erhaschen versucht. Und sie weist auf eine Tatsache hin, die im Zusammenhang mit dem Urteil einmal mehr zum Nachdenken anregt: Gegen Pinto läuft bereits das nächste Verfahren wegen Verdacht auf Vergewaltigung, in ganz ähnlicher Weise wie bei Gina-Lisa Lohfink.

Steinitz schließt mit den Worten: „Diesmal hat die betroffene Frau jedoch einen Vorteil: Sie geht einem ,bürgerlichen’ Beruf nach und vermag sich auszudrücken. Vielleicht glaubt man ihr ja.” Heißt „Nein” am Ende noch immer nicht bei jeder Frau „Nein”? 

Hier könnt ihr den kompletten Text von Sylvia Margret Steinitz beim Stern lesen.

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